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   BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 6.00   

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https://dejure.org/2000,13499
BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 6.00 (https://dejure.org/2000,13499)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2000 - 4 B 6.00 (https://dejure.org/2000,13499)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 4 B 6.00 (https://dejure.org/2000,13499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Darlegungsanforderungen für ein Beschwerdevorbringen - Aufwerfen einer Rechtsfrage des revisiblen Rechts bei gleichzeitiger Angabe eines Grundes für die höchstrichterliche Klärung - Fallbezogene Kritik an den Ausführungen des Berufungsurteils als ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 6.00
    Mit seinen Ausführungen zur Subsidiarität der Feststellungsklage ist das Berufungsgericht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltunsgerichts vom 2. Juli 1976 - BVerwG 7 C 71.75 - (BVerwGE 51, 69 ) abgewichen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 6.00
    Im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig kann nur eine Rechtsfrage sein, die über die konkreten Umstände des jeweiligen Streitfalls hinaus in verallgemeinerungsfähiger Weise geklärt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 , stRspr).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 3 B 111.81

    Verfolgungsschäden und Vertreibungsschäden nach dem Lastenausgleichsgesetz -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 6.00
    Inhalt dieser Pflicht ist es aber nicht, einen anwaltlich vertretenen Kläger in allen möglichen, denkbaren materiellen Richtungen zu beraten und ihn z.B. zur Änderung des Klaggrundes zu veranlassen (BVerwG, Beschluß vom 15. Februar 1984 - BVerwG 3 B 111.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 19.02.2003 - 6 B 18.03

    Scheidungsbedingte Kürzung der Rentenanwartschaften - Quasi-Splittings nach § 1

    Insoweit gilt nichts anderes als für die ausdrückliche Bezugnahme von Bundesrecht in landesrechtlichen Vorschriften (dazu Beschluss vom 24. März 1986 - BVerwG 7 B 35.86 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 132 = NVwZ 1986, 739; Urteil vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 7 C 24.92 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 175 = NJW 1993, 1610; vgl. auch Beschluss vom 10. Februar 2000 - BVerwG 4 B 6.00 -).
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